Wenn am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft tritt, gelten für Shopbetreiber neue Pflichten und Vorschriften beim Widerrufsrecht.

Die größte Umstellung im Rahmen des neuen Verbraucherrechtes betrifft das Widerrufsrecht. So müssen im Shop erneut alle Belehrungen angepasst werden.

Hinzu kommt, dass die Informationspflicht neu gestaltet wurde. So ist der Verbraucher zukünftig spätestens bei Einleitung des Bestellvorgangs darüber zu informieren, ob im Shop Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsarten akzeptiert werden.

Als Ihr Shop-Dienstleister stehen wir Ihnen gerne zur Ausführung der Änderungen zum Widerrufsrecht und dem Widerrufsformular sowie der geänderten Informationspflicht gerne zur Seite.

Bitte beachten Sie auch das Whitepaper zum Thema von Trusted Shops.

Autor

Thomas Zöger

Erstellt

23. April 2014

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