Ab 1. Juli gibt es eine EU-Umsatzsteuerreform im Online–Handel. Davon betroffen sind Online-Shops, die ihre Waren und Dienstleistungen im B2C-Fernabsatz in andere EU-Länder vertreiben.
Die bisherige EU-Lieferschwelle bei der Besteuerung fällt weg; dafür wird ein neues Mehrwertsteuersystem eingeführt.
Was ändert sich für Online-Händler zum 01.07.2021?
Ab diesem Zeitpunkt gilt für Sie die “Fernverkaufsregelung”. Es wird eine EU-weite Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000€ eingeführt.
Sobald diese Schwelle bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen, inklusive elektronischen Dienstleistungen überschritten wird, muss die Mehrwertsteuer im Zielland abgeführt werden.
Welche Anpassungen müssen getätigt werden?
Theoretisch bedeutet das, sobald der Schwellenwert überschritten wird, müssen Sie sich in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren lassen und einen Fiskalvertreter benennen.
Praktisch wird jedoch durch die Einführung des “One–Stop-Shop“-Verfahren abgewendet, dass Sie sich in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren müssen.
Für Hilfestellungen zu diesem Verfahren, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Wie wirkt sich die Umsatzsteuerreform auf die Preisangaben aus?
Da in den EU-Mitgliedsstaat unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten, müssen Ihre Preisangaben unter Umständen je nach Land angepasst werden.
Sie sind laut dem Preisangabenrecht nicht dazu verpflichtet, konkrete Umsatzsteuersätze auszuweisen. Jedoch müssen Sie den Endverbraucher darüber informieren, dass der Preis bereits die Umsatzsteuer enthält.
Was bedeutet das für Shop-Betreiber?
Durch die Auswirkungen der Umsatzsteuerreform auf die Preisangaben müssen die Steuereinstellungen in vielen Online-Shops angepasst werden. Hinzu kommen diverse Anpassungen im Bestellprozess sowie in den Transaktionsmails. Falls die Waren auf anderen Verkaufsportalen, wie Händlerplattformen oder Marktplätzen vertrieben werden, sollten Anpassungen im Export der Waren durchgeführt werden.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, die Gestaltung Ihrer Preisangaben an die Umsatzsteuerreform anzupassen.
Sie haben noch Fragen oder benötigen noch mehr Informationen? Wenden Sie sich gerne an unser Team unter info@clever-zoeger.de oder unter folgender Telefonnummer: 0821-49826688