Am 1. Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch sein Urteil (Az. C-673/17), dass Cookies nur dann auf dem Rechner gespeichert werden dürfen, wenn der Nutzer aktiv, per Opt-in, zugestimmt hat.
Zudem muss der Nutzer detailliert informiert werden, um welche Cookies es sich handelt und ob die Cookie-Daten an die Dritte weitergegeben dürfen.
Damit sind alle bisherigen Lösungen, den Nutzer lediglich über das Vorhandensein der Cookies zu informieren und zur Zustimmung aufzufordern, unzulässig.
Wir haben mit „GDPR EU PrivacyGuard“ ein Modul für Magento 1 und Magento 2 (noch in der Beta-Phase) programmiert, welches nicht nur die neuen Auflagen des EuGH erfüllt, sondern noch einen Schritt weiter geht.
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